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3.5.3 Fachgebiet des Beraters

1. AuflSeptember 2018

Wie bereits umfassend erläutert,10961096 Siehe dazu die Abschnitte 1.3.2. und 4.4.2.3.1. orientiert sich die vom Sachverständigen iSd § 1299 ABGB zu fordernde Sorgfalt an einem objektiven Maßstab, der durch einen Vergleich mit einem verantwortungsbewussten und gewissenhaften Sachverständigen in der jeweiligen Position und mit den Kenntnissen und Fähigkeiten des durchschnittlichen Fachgenossen zu bestimmen ist. Das österreichische Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder sieht keine fachlichen Spezialisierungen innerhalb des ausgeübten Berufs in Form von besonderen Prüfungen vor. Eine Erhöhung der geforderten Sorgfalt aufgrund einer beruflichen Spezialisierung kann sich daher nicht auf besondere berufsrechtliche Vorschriften stützen.10971097 Vgl demgegenüber den unterschiedlichen Sorgfaltsmaßstab zwischen einem Arzt für Allgemeinmedizin und einem Facharzt: Karner in Koziol/P. Bydlinski/Bollenberger, ABGB4 § 1299 ABGB Rz 2; OGH 16.09.1986, 14 Ob 140/86; RIS-Justiz RS0026226. Fraglich ist daher, ob und wie sich der Sorgfaltsmaßstab eines Beraters verändert, der mit Fachkenntnissen und besonderen Fähigkeiten in einem bestimmten Beratungsbereich wirbt. Ist zum Beispiel an die Fähigkeiten und Kenntnisse eines ausgewiesenen Insolvenzrechtsexperten ein höherer Sorgfaltsmaßstab anzulegen als an jene eines nicht spezialisierten Allgemeinpraktikers?10981098 W. Völkl/C. Völkl, Beraterhaftung2 Rz 1/32.

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