Als sogenanntes Dauermandat wird gemeinhin ein Dauerschuldverhältnis zwischen Berater (typischerweise Steuerberater und Rechtsanwalt1052) und Klient verstanden, das die umfassende bzw sehr weitgehende Betreuung des Klienten in vielen oder allen vom Berufsbild des Beraters erfassten Angelegenheiten zum Gegenstand hat. Das Dauermandat ist insofern abzugrenzen von der ständigen Geschäftsverbindung, die in einer Vielzahl von Einzelgeschäften besteht.1053 In der österreichischen Judikatur zu den Schutzpflichten des Beraters wird nur punktuell auf das Dauermandat als Grundlage für Schutzpflichten Bezug genommen. Die deutsche Literatur und Judikatur zu den Krisenwarnpflichten des Steuerberaters weisen häufig auf das lang andauernde steuerliche Mandat hin.1054

