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3.5 Kriterien zur Beurteilung der Erkennbarkeit der Krise

1. AuflSeptember 2018

Auf Basis der vorstehend erörterten dogmatischen Grundlagen für die Einordnung von Einzelfallumständen zur Bestimmung des objektiven Sorgfaltsmaßstabs iSd § 1299 ABGB gilt es nun die besagten tatsächlichen Umstände, welche als Kriterien zur Beurteilung der objektiven Erkennbarkeit der Krise geeignet erscheinen,10511051 Dazu Abschnitt 3.2. einer näheren Prüfung zu unterziehen.

Dazu Abschnitt 3.2.

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