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2.6 Zusammenfassung

1. AuflSeptember 2018

Kapitel 2 stellt mit der Definition der Krise und der Untersuchung des Inhalts der Krisenwarnung den zweiten wichtigen Baustein für die vorliegende Untersuchung dar. Dem Krisenbegriff liegt keine rechtsübergreifende Determinierung zugrunde, vielmehr findet er sich in diversen Sondergesetzen mehr oder weniger ausdrücklich auf die jeweils zu regelnde Situation zugeschnitten wieder. Man kann also von einem zersplitterten Krisenverständnis im österreichischen Recht sprechen.

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