Der erste wahrnehmbare Ansatzpunkt einer Krise und damit zentrales Element der Krisenwarnung ist der Krisenindikator (auch Krisensignal oder Krisensymptom genannt).603 Krisenindikatoren sind tatsächliche Umstände, die auf das Bestehen einer Krise hindeuten. Dazu gehören bspw die in § 2 Abs 1 EKEG genannten Insolvenztatbestände und Kennzahlen, aber auch sonstige gesetzlich geregelte, krisenspezifische oder rein betriebswirtschaftliche Kennzahlen.604 Mit dem zunehmenden Fortschreiten der Krise lassen sich immer mehr Krisenindikatoren feststellen.605 Das erstmalige Auftreten bestimmter Krisenindikatoren ist typisch für bestimmte Krisenphasen:606 So werden etwa das Fehlen einer langfristigen Unternehmensplanung der Strategiekrise,607 Umsatzrückgänge der Erfolgskrise608 und die regelmäßige Verzögerung mit eigenen Zahlungen der Liquiditätskrise zugeordnet.609 Weiters ist zu berücksichtigen, dass sich eine Krise selten durch das Vorliegen eines einzigen Krisenindikators offenbart; vielmehr wird sie als Bündel von Krisensymptomen sichtbar.610

