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2.4.2 Gesetz

1. AuflSeptember 2018

2.4.2.1 Allgemeines Vertragsrecht und Berufsrecht

In den Abschnitten 1.3.1 und 1.3.2 wurden jene allgemeinen Beraterpflichten erörtert, die sich aus allgemeinem Vertragsrecht und Berufsrecht ergeben. Nachfolgend ist nun zu untersuchen, inwieweit sich aus diesen Rechtsnormen auch Krisenwarnpflichten ableiten lassen.

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