2.4.2.1 Allgemeines Vertragsrecht und Berufsrecht
In den Abschnitten 1.3.1 und 1.3.2 wurden jene allgemeinen Beraterpflichten erörtert, die sich aus allgemeinem Vertragsrecht und Berufsrecht ergeben. Nachfolgend ist nun zu untersuchen, inwieweit sich aus diesen Rechtsnormen auch Krisenwarnpflichten ableiten lassen.

