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2.4.1 Vertrag

1. AuflSeptember 2018

2.4.1.1 Ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag

Wie bereits mehrfach angedeutet, finden sich Krisenwarnpflichten üblicherweise nicht in ausdrücklich vereinbarter Form in Verträgen.513513 Vgl etwa Frost, Schutzpflichten 156 ff. Allenfalls können sie als (Teil-)Hauptleistungspflichten mitvereinbart sein, wenn eine krisenspezifische Tätigkeit vereinbart wurde, wie etwa eine Überschuldungs- oder Sanierungsprüfung.514514 Vgl Kayser, ZIP 2014, 598; vgl auch Abschnitt 2.3.1.

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