2.4.1.1 Ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag
Wie bereits mehrfach angedeutet, finden sich Krisenwarnpflichten üblicherweise nicht in ausdrücklich vereinbarter Form in Verträgen.513 Allenfalls können sie als (Teil-)Hauptleistungspflichten mitvereinbart sein, wenn eine krisenspezifische Tätigkeit vereinbart wurde, wie etwa eine Überschuldungs- oder Sanierungsprüfung.514

