Neben der Anführung der an der Gruppenvereinbarung beteiligten Körperschaften als Vertragsparteien (nachstehend vereinfachend als „Gesellschaften“ bezeichnet) besteht der wesentliche Inhalt einer Gruppenvereinbarung zunächst in der Vereinbarung einer Steuerumlage - dh der Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen des Gruppenmitglieds an den Gruppenträger zur Aufbringung der in der Gruppe anfallenden KSt. Darüber hinaus ist eine Regelung der finanziellen Vorteile, die die einzelnen Gruppenbeteiligten9) durch die Einbeziehung in die steuerliche Gruppe erzielen, und die Abgeltung der Nachteile, die einzelne Gruppenbeteiligte aus der Einbeziehung in die Gruppe erleiden, zu treffen. Dabei spielt auch der Zeitpunkt (Fälligkeit), zu dem solche Vor- und Nachteile auszugleichen und Steuerumlagen abzuführen sind, sowie deren jeweilige Höhe eine entscheidende Rolle.

