Im Folgenden sollen anhand eines konkreten Beispiels die Vorteilhaftigkeit und gegebenenfalls die Schwachstellen der einzelnen Gruppenbesteuerungssysteme aufgezeigt werden. Gegeben ist der folgende Konzernaufbau mit entsprechenden Gewinnen und Verlusten:Die inländische Muttergesellschaft ist zu 100 % (Kapital und Stimmrechte) an den zugehörigen ausländischen Tochtergesellschaften beteiligt. Die Tochtergesellschaft T1 wird im Ausland mit einem Steuersatz iHv 35 % besteuert, während T2 mit Sitz in einem Niedrigsteuerland nur einer 10%igen KSt-Belastung unterliegt. Ansonsten wird für jede Gesellschaft eine Körperschaftsteuer iHv 30 % angenommen. Die Gesellschaften T4, T5 und T6 haben ihren Sitz und Geschäftsleitung im selben Staat und nutzen dort die Möglichkeit einer nationalen Gruppenbesteuerung.

