Die beschriebenen Gruppenbesteuerungssysteme versuchen auf unterschiedlichem Weg, der Leistungsfähigkeit eines Konzerns gerecht zu werden. Der nationalen Souveränität - insbesondere im Rahmen der Konzernbesteuerung - sind jedoch durch europarechtliche Vorgaben Grenzen gesetzt. Vorgaben, die letztlich über den Grad der Einflussnahme der Grundfreiheiten auf die direkten Steuern entscheiden.

