Einen gemeinsamen Weg in der Besteuerung internationaler Unternehmensgruppen beschreiten Dänemark, Italien und Frankreich. Ungeachtet aller Unterschiede im Detail stimmen die Lösungsansätze dieser drei Länder darin überein, dass Verluste ausländischer Tochterkapitalgesellschaften zwar grundsätzlich im Inland berücksichtigt werden, jedoch auch die Gewinne dort versteuert werden müssen. Doppelbesteuerungen werden durch eine Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuern vermieden. Damit lösen Dänemark, Italien und Frankreich das vermeintliche Dilemma der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung, indem sie sich von der „Gefahrenstelle“ Kapitalimportneutralität verabschieden.