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14.2.3.2 Verschmelzung mittelbar verbundener Gruppenmitglieder

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

14.2.3.2.1 Verschmelzung von inländischen Schwester-Mitgliedern

Rl 257 [Rz 353]
Die Verschmelzung von Schwester-Mitgliedern entspricht hinsichtlich des Vermögensübergangs jener von unmittelbar verbundenen Mitgliedern. Der verschmelzungsbedingte Untergang der übertragenden Körperschaft hat auf den Bestand der Unternehmensgruppe keinen Einfluss, da der (die) beteiligte(n) Körperschaften unverändert am vereinigten Vermögen beteiligt sind und damit die finanzielle Verbindung weiterhin besteht.

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