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14.2.3.1 Verschmelzung unmittelbar verbundener Gruppenmitglieder

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

14.2.3.1.1 Konzernverschmelzung inländischer Gruppenmitglieder

Rl 251 [Rz 352]
Die Verschmelzung unmittelbar finanziell ausreichend verbundener Gruppenmitglieder kann als Down-stream-merger auf die Beteiligungskörperschaft oder als Up-stream-merger auf die beteiligte Körperschaft erfolgen.

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