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10. Mindestdauer der Unternehmensgruppe

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

§ 9 Abs. 10 KStG

(10) Die Unternehmensgruppe muss für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bestehen. Dabei gilt Folgendes:

Die Mindestdauer ist nur erfüllt, wenn das steuerlich maßgebende Ergebnis von drei jeweils zwölf Monate umfassenden Wirtschaftsjahren in Sinne des Abs. 6 zugerechnet wird.

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