Die Gruppenbesteuerung ist für Gruppenträger und Gruppenmitglied optional (Unterfertigung des Gruppenantrags).Materielle Voraussetzung: ausreichende finanzielle Verbindung; eine ausreichende finanzielle Verbindung liegt bei einer (unmittelbaren und/oder mittelbaren) Beteiligung von mehr als 50 % am Nennkapital und an den Stimmrechten an einer Körperschaft vor (dazu unten Pkt. II.4)

