Die Gruppenbesteuerung ist sowohl in Bezug auf die Voraussetzungen als auch in Bezug auf den Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften wesentlich weiter als die Organschaftsregelung. Abgesehen vom unterschiedlichen Anwendungsbereich unterscheiden sich Gruppenbesteuerung und Organschaft auch in ihren unternehmensrechtlichen Wechselwirkungen.

