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4. Historische Entwicklung der Organschaft

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

K6
Das Rechtsinstitut der Organschaft wird traditionell als die „steuerrechtliche Lehre der wirtschaftlichen Einheit (zivil)rechtlich selbständiger Körperschaften bezeichnet“10)10)RFH 30.1.1930, RStBl 1930, 151; vgl auch Müller, Konzernbesteuerung, 3 ff. und blickt auf eine mittlerweile mehr als hundertjährige Vergangenheit zurück.11)11)Vgl zur Rechtsentwicklung auch Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, § 9 Tz 2 ff.

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