Beiträge, die der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von
€ 300,- pro Kalenderjahr
steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG, beitragsfrei in der SV nach § 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG (wenn keine Bezugsumwandlung),