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Zukunftssicherungsmaßnahmen

27. AuflJänner 2025

Allgemeines

840
Beiträge, die der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von € 300,- pro Kalenderjahr

steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG, beitragsfrei in der SV nach § 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG (wenn keine Bezugsumwandlung),

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