Für Zinsersparnisse aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist bis zu insgesamt € 7.300,- kein Sachbezug anzusetzen. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von € 7.300,-, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln (vgl § 3 Abs 1 Z 20 EStG und Rz 207k ff LStR 2002).

