Zum Thema siehe ausführlich Zaversky, Zugang von Beendigungserklärungen, ARD 6972/4/2025.
Falls ein Dienstverhältnis beendet werden soll, muss die Auflösungserklärung zugehen. Eine
Kündigungsfrist beginnt erst mit dem
Zugang zu laufen. Die bloße Abmeldung von der zuständigen ÖGK kann ein Dienstverhältnis nicht beenden (vgl OGH 23. 5. 2001, 9 ObA 84/01w, ARD 5252/10/2001).