Zugang der Beendigungserklärung
Falls ein Dienstverhältnis beendet werden soll, muss die Auflösungserklärung zugehen. Eine Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang zu laufen. Die bloße Abmeldung von der zuständigen GKK kann ein Dienstverhältnis nicht beenden (vgl OGH 23. 5. 2001, 9 ObA 84/01w, ARD 5252/10/2001).Mündliche Auflösungserklärungen gehen sofort zu und entfalten daher sofort ihre Wirkung.

