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Weihnachtsgeschenke und Betriebsveranstaltungen

27. AuflJänner 2025

1. Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen

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Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge und -feiern, kulturelle Veranstaltungen etc), deren geldwerter Vorteil € 365,- nicht übersteigt, sowie zusätzlich die hiebei empfangenen üblichen Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von € 186,- jährlich, sind steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG) und sozialversicherungsbeitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 17 ASVG). (Daneben sind auch aus Anlass eines Dienstnehmer- und Firmenjubiläums gewährte Sachzuwendungen steuer- und beitragsfrei. Das Jubiläumsgeschenk muss dabei nicht im Rahmen einer Betriebsveranstaltung empfangen werden.)

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