Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge und -feiern, kulturelle Veranstaltungen etc), deren geldwerter Vorteil
€ 365,- nicht übersteigt, sowie zusätzlich die hiebei empfangenen
üblichen Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von
€ 186,- jährlich, sind
steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG) und
sozialversicherungsbeitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 17 ASVG). (Daneben sind auch aus Anlass eines Dienstnehmer- und Firmenjubiläums gewährte Sachzuwendungen steuer- und beitragsfrei. Das Jubiläumsgeschenk muss dabei nicht im Rahmen einer Betriebsveranstaltung empfangen werden.)