(§ 16 EStG)
Betriebsausgaben und Werbungskosten sind Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen vermindern, und im Gegensatz zu Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mit der Einkünfteerzielung direkt zusammenhängen. Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen, insbesondere:
