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Volontäre

Jänner 2026

Definition

819
Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen sowie zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltanspruch in Betrieben betätigen. Der Volontär ist nicht an die betriebliche Arbeitszeit gebunden oder disziplinär in die Organisation des Unternehmens eingeordnet. Die ausgeübte Tätigkeit ist – anders als bei Ferialpraktikanten – nicht durch Schul- oder Studienordnungen vorgeschrieben.

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