1. Arbeiter, Angestellte, Hausgehilfen
Etwaige günstigere Bestimmungen (va in Kollektivverträgen) sind immer zu beachten!
Anspruch
in den ersten 6 Monaten ................................ | aliquot |
nach 6 Monaten ............................................. | in voller Höhe |
in den weiteren Dienstjahren ......................... | ab Beginn des Dienstjahres |

