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Unbezahlter Urlaub

Jänner 2026

1. Begriff

752
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht jederzeit die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub (= vereinbarte bzw freiwillige Karenz, Karenzierung) zu vereinbaren, wobei dies zu unterschiedlichen Zwecken erfolgen kann (zB zwecks Ausbildung, Weltreise, etc). Es besteht jedoch idR kein Rechtsanspruch auf einen solchen unbezahlten Urlaub.

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