Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht jederzeit die Möglichkeit,
unbezahlten Urlaub (= vereinbarte bzw freiwillige Karenz, Karenzierung) zu
vereinbaren, wobei dies zu unterschiedlichen Zwecken erfolgen kann (zB zwecks Ausbildung, Weltreise, etc). Es besteht jedoch idR
kein Rechtsanspruch auf einen solchen unbezahlten Urlaub.