1. Arten der Pflegefreistellung und Anspruchsvoraussetzungen
1.1. Arten der Pflegefreistellung
Die Regelung zur Pflegefreistellung findet sich im § 16 UrlG.Es gibt drei Arten der Pflegefreistellung:
Pflegefreistellung wegen Erkrankung naher Angehöriger oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Person (§ 16 Abs 1 Z 1 UrlG)
