(§§ 1 ff KommStG; Info des BMF vom 26. 1. 2023, 2022-0.892.770, ARD 6837/16/2023)
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, deren Zweck es ist, den Gemeinden jene Lasten abzugelten oder zu erleichtern, die ihnen durch Gewerbebetriebe entstehen.Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Nur bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen.

