Mit BGBl I 2023/85 wurde ein neuer Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung von bis zu 4 Wochen zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren bei Rehabilitationsaufenthalten geschaffen (gilt ab 1. 11. 2023). Für die Dauer der Freistellung gebührt den Arbeitnehmern Pflegekarenzgeld.