Aufgrund der Änderungen durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II, BGBl I 2022/163, ARD 6823/16/2022, wird der Einkommensteuertarif seit dem Jahr 2023 jährlich an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der „kalten Progression“ begegnet. Im Jahr 2025 sind Jahreseinkommen bis € 13.308,- generell lohn- und einkommensteuerfrei. Je nach Anspruch auf darüber hinaus individuell zustehende Absetzbeträge erhöht sich das steuerfreie Basiseinkommen (Existenzminimum).

