vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstzeugnis

27. AuflJänner 2025

1. Anspruchsberechtigte

223
Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis ist für Angestellte in § 39 AngG geregelt, für Arbeiter in § 1163 ABGB und für Lehrlinge in § 16 BAG. Auch Hausgehilfen, Hausangestellten und Gutsangestellten wurde ein gesetzlicher Anspruch eingeräumt (§ 39 GAngG, § 18 HGHAngG).

Freie Dienstnehmer haben hingegen keinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte