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Personalrecht & Betriebswichtiges: Lexikon
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Bildungsteilzeit
Jänner 2026
Inhalt
1. Bildungsteilzeit – arbeitsrechtliche Grundlagen
2. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Zur Bildungskarenz siehe das Kapitel Bildungskarenz, Rz 197.
1. Bildungsteilzeit – arbeitsrechtliche Grundlagen
Rz 206
206
Die Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG) ermöglicht eine Weiterbildung auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis.
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Stichworte
Bildungsteilzeit
Bildungskarenz
Motivkündigungsschutz
Abfertigung
sonstige Bezüge
Pensionskasse
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Weiterbildungsmaßnahme