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Bundesabgabenordnung

Jänner 2026

208
Stundungszinssatz (§ 212 Abs 2 BAO)

seit 11. 6. 2025 (4,5 % über dem Basiszinssatz)

6,03 %

Aussetzungszinssatz (§ 212a Abs 9 BAO)

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