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Bundesabgabenordnung

27. AuflJänner 2025

209
Stundungszinssatz (§ 212 Abs 2 BAO)

seit 18. 12. 2024 (4,5 % über dem Basiszinssatz)

7,03 %

Aussetzungszinssatz (§ 212a Abs 9 BAO)

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