1.1. Bildschirmarbeitsverordnung und augenmedizinische Untersuchung
Rz 190190
§ 68 ASchG listet einen Katalog an erforderlichen Maßnahmen auf, die in der Bildschirmarbeitsverordnung (BGBl II 1998/124, kurz: BS-V) konkretisiert werden. Die BS-V enthält ua besondere Gesundheitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers.