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Betriebsausgaben

27. AuflJänner 2025

1. Allgemeines

169
Betriebsausgaben sind nach der Definition des § 4 Abs 4 EStG Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie kürzen den Gewinn und schmälern dadurch die Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer. Auch Wertabgänge ohne Zahlung können Betriebsausgaben sein, zB AfA (siehe Kapitel A – Abschreibungen Rz 35).

Zu den Betriebsausgaben gehören nach der beispielhaften Aufzählung ua:

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