1. Allgemeines
Betriebsausgaben sind nach der Definition des § 4 Abs 4 EStG Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie kürzen den Gewinn und schmälern dadurch die Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer. Auch Wertabgänge ohne Zahlung können Betriebsausgaben sein, zB AfA (siehe Kapitel A – Abschreibungen Rz 35).Zu den Betriebsausgaben gehören nach der beispielhaften Aufzählung ua:

