Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden
Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen (Arbeitsplatzevaluierung). Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG anzuwenden. Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,