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Arbeitnehmerschutz

27. AuflJänner 2025

1. Gefahrenevaluierung

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Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen (Arbeitsplatzevaluierung). Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG anzuwenden. Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:

die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,

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