Neuere Literatur:
Authried, EuGH zum Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“ bei „wildem Streik“, ZVR 2018/121, 237-2437-8. Kernaussage: Nach der Vorabentscheidung des EuGH in den verb Rs C-195/17, Krüsemann/TUIfly ua = Zak 2018/260, 138 handelt es sich bei einem Streik des Flugpersonals nicht zwingend um einen außergewöhnlichen Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 , bei dessen Vorliegen die Ansprüche der Flugpassagiere auf Ausgleichszahlungen für die dadurch verursachten Flugannullierungen und -verspätungen entfallen könnten. Der Autor geht näher auf die Entscheidung ein. Die bisherige Tendenz der Rechtsanwendung (insb in der Rsp des dt BGH, zB X ZR 138/11 = Zak 2012/620, 322), bei Streiks von vornherein oder sehr rasch einen außergewöhnlichen Umstand anzunehmen, sei nicht mehr haltbar; Bernhard Innerhofer ua, Logistikdrohnen, Wer haftet für Schäden durch autonom fliegende Luftfahrzeuge? ZVR 2017/53, 122–128; Werner Jarec, Neues vom EuGH zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach der FluggastrechteVO, Zak 2017/701, 404–408; Jarec, Zur örtlichen Zuständigkeit für Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach segmentierten Flügen, ZVR 2018/183, 327-328 (Heft 10). Kernaussage: Nach der Vorabentscheidung des EuGH in den verb Rs C-274/16, flightright/Air Nostrum ua = Zak 2018/183, 98 kann bei einer mehrgliedrigen, als Einheit gebuchten Flugreise für alle Teilstrecken der Endzielort als internationaler Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts in Anspruch genommen werden, auch wenn die Teilflüge von verschiedenen Flugunternehmen ausgeführt werden. Der Autor leitet aus anderen EuGH-Entscheidungen ab, dass auch der erste Abflugort als Wahlgerichtsstand zur Verfügung steht; Jarec, Zur Zuständigkeitsprüfung bei Klagen gegen Luftbeförderer, Zak 2019/81, 44–46 (Heft 3); Jarec, Fluggastrechte-Verordnung und Ordination durch den OGH, Zak 2019/559, 308–311 (Heft 16). Kernaussage: Zu 5 Nc 20/19i = Zak 2019/578, 318; 6 Nc 18/19b = Zak 2019/508, 279; 4 Nc 11/19h = Zak 2019/370, 199; Gerhartl, Haftung für Unfälle im internationalen Luftverkehr, ecolex 2020, 498; Gutbrunner, Ein beißender Fluggast ist außergewöhnlich, Zak 2020/622; Gutbrunner, Vögel, Streiks und Vulkanausbrüche: Die außergewöhnlichen Umstände in der FluggastrechteVO, ecolex 2021/271, 416–418. Anm: Zu EuGH C-264/20, Airhelp; Iglseder, Der fehlerfreie Umgang mit dem „außergewöhnlichen Umstand“, Was Luftfahrtunternehmen alles zuzumuten ist, ZVR 2021/123, 257–263; Löw, Die Haftung der Fluggesellschaft für Schäden an und Verlust von Reisegepäck, ZVR 2021/122, 252–257; Gutbrunner, EuGH: Fluggesellschaften haften auch für psychische Verletzungen mit besonderer Intensität, ecolex 2023/341, 569–571. Anm: Zu EuGH C-111/21, Laudamotion (nv) = Zak 2023/640, 343. Löw, Zur gerichtlichen Durchsetzung von Fluggastrechten, Zak 2024/7.

