Aus steuerlicher Sicht ist bei M&A zwischen Asset Deal und Share Deal zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat zentrale Auswirkungen auf potenzielle Transaktionssteuern, steuerliches Abschreibungspotenzial, Finanzierungsfragen und Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen, Bestand und Verwertbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen, Gruppenbesteuerung sowie steuerliche Innenfinanzierung und Einlagenevidenzkontenstände. Damit stellen M&A-Transaktionen eine interessante Querschnittsmaterie des Konzernsteuerrechts dar. Für den Konzernbereich bestehen zudem einige beachtenswerte Praxistipps.