Der österreichische Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2011 die Möglichkeit geschaffen, verbindliche Auskunftsbescheide zu bestimmten Rechtsfragen zu beantragen. Die zulässigen Themenbereiche wurden ab 2019 erweitert, sodass ab 2019 ein Auskunftsbescheid im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen, dem internationalen Steuerrecht sowie dem Vorliegen von Missbrauch beantragt werden kann. Dies stellt ein wichtiges Instrument zur Erlangung von Rechtssicherheit bei komplexen steuerlichen Sachverhalten dar, welches auch aus standortpolitischer Sicht von Bedeutung ist.