Zinsen- und Lizenzzahlungen zwischen Konzerngesellschaften sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn sie dem Fremdüblichkeitsgrundsatz entsprechen. Davon abweichend sind gesetzliche oder durch die Rsp entwickelte Abzugsverbote zu berücksichtigen. Bei grenzüberschreitenden Zins-/Lizenzzahlungen bestehen nach jeweiligem nationalem Steuerrecht in der Regel Quellensteuerabzugspflichten, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. Die EU Zinsen-Lizenzgebührenrichtlinie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung vom Quellensteuerabzug.