Das österr UmgrStG kennt seit der Einführung im Jahr 1991 den Grundsatz der Internationalisierung. Es umfasst neben innerstaatlichen auch grenzüberschreitende und im Ausland stattfindende Umgründungen mit Inlandsbezug, sofern diese auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage bzw im Ausland aufgrund vergleichbarer Vorschriften erfolgen. Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen würden derartige Umgründungen regelmäßig zu materiellen Steuerbelastungen führen. Das UmgrStG enthält daher steuerliche Sonderregelungen für internationale Umgründungen, um ungewollte Steuereffekte zu vermeiden.