Der Vorsteuerabzug ist eines der zentralen Elemente in unserem Umsatzsteuersystem. Bezieht ein Unternehmer Leistungen von einem anderen Unternehmer, kann der Leistungsempfänger die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen. Die Belastung durch die Umsatzsteuer trifft daher in der Regel erst den Endverbraucher. Die Möglichkeit, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen zu können, ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Bestimmte Leistungen sowie Unternehmer sind jedoch teilweise oder ganz vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.