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Reverse Charge

UmsatzsteuerSteuerschuldnerHaller/GeringerJänner 2024

Reverse Charge meint den Übergang der Umsatzsteuerschuld. Abweichend von der Grundregel schuldet im Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Systems der Leistungsempfänger und nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer. Der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Systems wurde mehrfach geändert. Nicht nur bestimmte grenzüberschreitende Leistungen, sondern auch rein inlandsbezogene Leistungen können vom Reverse-Charge-Mechanismus betroffen sein.

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