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Steuerschuldner – Umsatzsteuer

UmsatzsteuerSteuerschuldnerHaller/GeringerJänner 2024

Die Steuerschuldnerschaft hat weitreichende Folgen. Der Steuerschuldner ist zur Abfuhr der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt verpflichtet. In der Regel ist der leistende Unternehmer der Steuerschuldner, im Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Mechanismus hingegen der empfangende Unternehmer. Insbesondere in bestimmten Fällen der Steuerschuld kraft Rechnung können auch Nichtunternehmer zum Steuerschuldner werden.

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