Die Registrierkassenpflicht wurde als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Tarifsenkung im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 eingeführt. Sie soll als Betrugsbekämpfungsmaßnahme verhindern, dass Bareinnahmen „schwarz“ vereinnahmt und Registrierkassen manipuliert werden. Für Kleinunternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie mobile Unternehmer bestehen jedoch Erleichterungen und Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht.