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Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

BAOPflichtenLang/RzeszutNovember 2019

Um die Überprüfbarkeit von Steuerbemessungsgrundlagen zu gewährleisten, haben Abgabepflichtige Bücher und Aufzeichnungen zu führen. Dies kann etwa durch doppelte Buchhaltung (Betriebsvermögensvergleich, Buchführungspflicht) oder durch sonstige Aufzeichnungen (etwa eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Aufzeichnungspflicht) erfolgen.

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