Abgabepflichtige müssen Informationen, die für die Abgabenerhebung relevant sind, der Abgabenbehörde freiwillig anzeigen (Anzeigepflicht) sowie wahrheitsgemäß und vollständig offenlegen (Offenlegungs- und Wahrheitspflicht).
Abgabepflichtige müssen Informationen, die für die Abgabenerhebung relevant sind, der Abgabenbehörde freiwillig anzeigen (Anzeigepflicht) sowie wahrheitsgemäß und vollständig offenlegen (Offenlegungs- und Wahrheitspflicht).