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Anzeigepflicht, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht

BAOPflichtenLang/RzeszutNovember 2019

Abgabepflichtige müssen Informationen, die für die Abgabenerhebung relevant sind, der Abgabenbehörde freiwillig anzeigen (Anzeigepflicht) sowie wahrheitsgemäß und vollständig offenlegen (Offenlegungs- und Wahrheitspflicht).

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