Als Mehrfachzug wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem mehrere Umgründungsschritte auf denselben Umgründungsstichtag bezogen werden, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen. Bei Aufstellung eines Umgründungsplans gilt erst die letzte Vermögensübertragung an den/die Rechtsnachfolger ertragsteuerrechtlich als mit dem Beginn des auf den ersten Umgründungsstichtag folgenden Tages als bewirkt.