Der Import von Waren aus dem Ausland nach Österreich löst unterschiedliche Rechtsfolgen für den importierenden Unternehmer und den importierenden Privaten aus. Dabei bestehen Unterschiede, ob der Import aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (Gebiet der anderen Mitgliedstaaten der EU) oder dem Drittlandsgebiet (alle Gebiete, die nicht EU-Gemeinschaftsgebiet) erfolgt.