Das umsatzsteuerliche Binnenmarktkonzept der EU baut für den Bereich des gewerblichen innergemeinschaftlichen Handels (vor allem für den Warenverkehr zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen mit bestimmten anderen Abnehmern, wie zB nicht steuerpflichtigen juristischen Personen, also zB Bund, Länder, Gemeinden etc) derzeit auf dem sog „Bestimmungslandprinzip“ auf. Für die privaten Verbraucher (Konsumenten) gilt im Binnenmarkt hingegen das „Ursprungslandprinzip“.