Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union („EU“) ist der Unternehmer umsatzsteuerlich mit zwei Arten von „Ausland“ konfrontiert: Nämlich dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (Gebiet der anderen Mitgliedstaaten der EU) und dem Drittlandsgebiet (alle Gebiete, die nicht EU-Gemeinschaftsgebiet sind).